Zum Hauptinhalt springen
Zurück zur Startseite

Hausordnung

Sicherheits- und Verhaltensregeln der Berolina Bowling Lounge

1. Rücksicht und Anweisungen

Alle Gäste sollen sich so verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, belästigt oder in ihrer Nutzung der Anlage beeinträchtigt werden.

Den Sicherheits-, Betriebs- und Notfallanweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2. Bahnen und Maschinenbereiche

Die Anläufe dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Bowling betreten werden. Das Betreten der eigentlichen Laufflächen, Maschinenbereiche und anderer abgesperrter Bereiche ist wegen erheblicher Rutsch-, Quetsch- und Unfallgefahr verboten.

Auf ausgeschalteten, gesperrten oder erkennbar gestörten Anlagen darf nicht gespielt werden. Technische Probleme sind sofort dem Personal zu melden. Eigenmächtige Reparatur- oder Befreiungsversuche sind nicht zulässig.

3. Bowlingschuhe und eigene Ausrüstung

Auf den Bowlingbahnen darf nur mit geeigneten Bowlingschuhen gespielt werden. Geeignete eigene Bowlingschuhe sind zulässig. Leihschuhe dürfen nicht im Freien oder außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche getragen werden.

Eigene Bowlingbälle oder sonstige Ausrüstung dürfen nur verwendet werden, wenn sie für die Anlage geeignet und in sicherem Zustand sind. Anweisungen des Personals zur sicheren Verwendung sind zu beachten.

4. Kinder und Aufsicht

Kinder müssen durch ihre Begleit- oder Aufsichtspersonen angemessen beaufsichtigt werden. Rennen, Springen und Toben im Bahn-, Anlauf- und Servicebereich ist nicht erlaubt.

Bei Kindergeburtstagen muss mindestens eine verantwortliche erwachsene Aufsichtsperson im Betrieb bleiben.

5. Glasbruch, Verschmutzungen und Gefahrenstellen

Glasbruch, verschüttete Flüssigkeiten, Schäden oder andere Gefahrenstellen sind sofort dem Personal zu melden. Der betroffene Bereich darf erst wieder genutzt werden, wenn das Personal ihn freigegeben hat.

6. Speisen und Getränke

Bei einem gebuchten Kindergeburtstag darf ein eigener Geburtstagskuchen ohne zusätzliche Kuchengebühr mitgebracht werden. Auf Wunsch und nach Absprache kann Berolina den Kuchen bis zum Servieren gekühlt aufbewahren, ihn zum Tisch bringen sowie Teller und Besteck bereitstellen. Der Kuchen kann auf Wunsch durch die Gäste oder durch das Personal angeschnitten werden.

Andere mitgebrachte Speisen und alle mitgebrachten Getränke sind nicht gestattet.

7. Dekoration und Fotoaufnahmen

Dekorationen sind erlaubt, soweit sie Fluchtwege, Sicherheitseinrichtungen, Bahnen oder Technik nicht beeinträchtigen und keine Oberflächen beschädigen. Das Befestigen von Dekorationen an Bauteilen oder Technik sowie größere Aufbauten sind vorher mit Berolina abzustimmen.

Konfetti ist nicht gestattet. Zusätzlicher Reinigungs- oder Schadensersatz kann nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden; eine pauschale Konfetti- oder Reinigungsgebühr wird nicht erhoben.

Private Foto- und Videoaufnahmen sind erlaubt. Die Rechte anderer Gäste und Beschäftigter sind zu respektieren; erkennbare Einzelaufnahmen anderer Personen setzen deren Einverständnis voraus. Gewerbliche oder organisierte Aufnahmen sind vorher mit Berolina abzustimmen.

8. Rauchen, Vaping, Alkohol und berauschende Mittel

Die gesetzlichen Rauch- und Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten.

Das Rauchen von Tabak sowie die Nutzung von E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzern und vergleichbaren Produkten sind ausschließlich in den beiden kleinen, gekennzeichneten und vollständig abgetrennten Raucher-Nebenräumen an den jeweiligen Enden der Anlage gestattet. Die selbstschließenden Türen sind geschlossen zu halten. Der Zugang zum Betrieb und zu den Toiletten führt nicht durch diese Räume. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. Während dort geraucht wird, betreten Beschäftigte die Räume im regulären Betrieb nicht und es findet keine Bedienung statt.

Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Betriebsgelände nicht gestattet.

Stark alkoholisierte, unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehende oder erkennbar gefährdende Personen können vom Zutritt oder von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.

9. Tiere und Assistenzhunde

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG, die einen Menschen mit Behinderung begleiten. Gesetzliche Zutrittsrechte bleiben unberührt.

10. Licht- und Soundeffekte

In den regulären Bowlingbereichen können abhängig von Tag, Uhrzeit und Veranstaltung dynamische Licht- und Soundeffekte eingesetzt werden. Stroboskope werden nicht verwendet. Gäste mit besonderer Licht- oder Geräuschempfindlichkeit können sich vor der Buchung oder vor Ort an das Personal wenden. Die Beleuchtung im VIP-Bereich kann gesondert an die Anforderungen der buchenden Person angepasst werden.

11. Verhalten und Schutz anderer Gäste

Gewalt, Drohungen, diskriminierendes oder erheblich belästigendes Verhalten sowie die vorsätzliche Beschädigung von Einrichtungen werden nicht geduldet.

Das Personal kann zur Abwehr einer Gefahr, zur Vermeidung erheblicher Störungen oder bei wiederholter Missachtung dieser Hausordnung angemessene Anweisungen erteilen und erforderlichenfalls vom Hausrecht Gebrauch machen.

12. Schäden und persönliche Gegenstände

Wer Einrichtungen, Geräte oder Gegenstände schuldhaft beschädigt, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für persönliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Berolina schließt die Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände nicht pauschal aus.

13. Buchungen und Zahlungen

Vertragsschluss, Zahlung, reservierte Dauer, Bahnzuweisung, Verspätung, Stornierung, No-Show, Verlängerungen und Betriebsstörungen werden in den gesonderten Buchungs- und Veranstaltungsbedingungen geregelt.

14. Geltung und Zugänglichkeit

Diese Hausordnung wird im Betrieb gut sichtbar oder leicht zugänglich bereitgestellt. Soweit sie Bestandteil eines Vertrags werden soll, wird vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen und eine zumutbare Kenntnisnahme ermöglicht.

Eine Zustimmung allein durch das Betreten des Betriebs wird nicht behauptet.

Stand: 1. August 2026